Samstag, 13. März 2010

Unterschiede bei Zusatzversicherungen

Die gesetzliche Krankenversicherung muss immer mehr Einsparungen treffen, wodurch bestimmte Leistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen oder Arzneimittel gekürzt werden. Um diese Leistungen trotzdem zu erhalten gibt es verschiedene Zusatzversicherungen, die neben der gesetzlichen Versicherung privat abgeschlossen werden können.

Eine Art hierbei ist die Zusatzversicherung für ambulante Leistungen. Diese Versicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten für eine Behandlung durch den Heilpraktiker und die hierfür notwendigen Medikamente. Einige Versicherungen geben hier Höchstgrenzen zum Beispiel für die Medikamente vor. Auch die Behandlungen beim Zahnarzt werden durch diese Versicherung ersetzt. So werden zum Beispiel die Kosten für Zahnkronen, Zahnersatz und Kieferorthopädie übernommen. Diese Versicherung bietet so einen Zusatzschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die ja nur noch bis 50% der Kosten übernimmt.

Weitere Leistungen der Zusatzversicherung sind die Übernahme der Kosten bei zahntechnischen Laborarbeiten und Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn- oder Kieferkrankheiten. Solch eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlung kann auch separat abgeschlossen werden. Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt auch die Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte und erstattet in einigen Fällen sogar die Zuzahlungen für Arzneimittel. Einige private Versicherungen schließen in der ambulanten Zusatzversicherung auch die Leistungen für den Auslandsaufenthalt mit ein. Hierbei werden dann alle Kosten für eine im Ausland notwendige ambulante Behandlung und ggf. den notwendigen Rücktransport übernommen.

Eine weitere Art der Zusatzversicherung ist die stationäre Zusatzversicherung. Hier können sich auch gesetzlich Versicherte wie ein Privatpatient fühlen. Versicherte können mit einer solchen Zusatzversicherung zum Beispiel die Chefarztbehandlung fordern, auch die Unterbringung im Einbettzimmer wird bezahlt. Auch der Transport vom und zum Krankenhaus sowie ein Einsatz des Rettungshubschraubers werden von der Versicherung übernommen. Private Zusatzversicherungen werden heute von fast jeder privaten Krankenversicherung sowie von den gesetzlichen Versicherungen angeboten. Welche Leistungen im Einzelnen eingeschlossen sind, sollte vor dem Abschluss überprüft werden.